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   BVerwG, 19.08.1992 - 9 B 142.92   

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https://dejure.org/1992,5146
BVerwG, 19.08.1992 - 9 B 142.92 (https://dejure.org/1992,5146)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1992 - 9 B 142.92 (https://dejure.org/1992,5146)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1992 - 9 B 142.92 (https://dejure.org/1992,5146)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung von vietnamesischen Asylbewerbern als klärungsbedürftige Rechtsfrage

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 9 B 142.92
    Daß verschiedene Gerichte die Verfolgungsgefahr unterschiedlich einschätzen können, folgt aus der in Art. 97 Abs. 1 GG garantierten Unabhängigkeit der Richter; jedes Gericht entscheidet insoweit nach seiner freien Überzeugung, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (BVerfGE 83, 216 ).
  • BVerwG, 17.01.1997 - 9 B 640.96

    Grundsatz der Unabhängigkeit der Gerichte - Bindungswirkung eines

    Nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des beschließenden Senats folgt aus der in Art. 97 Abs. 1 GG garantierten Unabhängigkeit der Gerichte, daß verschiedene Gerichte die Verfolgungsgefahr unterschiedlich einschätzen können, daß jedes Gericht insoweit nach seiner freien Überzeugung, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, entscheidet (BVerfGE 83, 216 ; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 -).
  • BVerwG, 04.10.1996 - 9 B 382.96

    Nichtzulassung der Revision - Anerkennung als Asylberechtigter - Hinreichende

    Nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des beschließenden Senats folgt aus der in Art. 97 Abs. 1 GG garantierten Unabhängigkeit der Gerichte, daß verschiedene Gerichte die Verfolgungsgefahr unterschiedlich einschätzen können, daß jedes Gericht insoweit nach seiner freien Überzeugung, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, entscheidet (BVerfGE 83, 216 ; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 -).
  • BVerwG, 16.07.1998 - 9 B 714.98

    Eingriff in die freie Beweiswürdigung

    Vielmehr ist das Berufungsgericht berechtigt, aufgrund der auch ihm zukommenden Freiheit der Beweiswürdigung dieselben Umstände anders als die Vorinstanz zu würdigen (vgl. BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 147; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 - und Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 640.96 - ).
  • BVerwG, 07.07.1998 - 9 B 663.98

    Differierende Beweiswürdigung von Erstgericht und Berufungsgericht als

    Vielmehr ist das Berufungsgericht berechtigt, aufgrund der auch ihm zukommenden Freiheit der Beweiswürdigung dieselben Umstände anders als die Vorinstanz zu würdigen (vgl. BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 147; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 - und Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 640.96 - ).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 B 612.98

    Darlegungsanforderungen an die sog. "Grundsatzrüge" und "Verfahrensrüge" -

    Vielmehr ist das Berufungsgericht berechtigt, aufgrund der auch ihm zukommenden Freiheit der Beweiswürdigung dieselben Umstände anders als die Vorinstanz zu würdigen (vgl. BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 147; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 - und Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 640.96 -
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 B 615.98

    Darlegungsanforderungen an die Grundsatzrüge bzw. die Verfahrensrüge - Eingriff

    Vielmehr ist das Berufungsgericht berechtigt, aufgrund der auch ihm zukommenden Freiheit der Beweiswürdigung dieselben Umstände anders als die Vorinstanz zu würdigen (vgl. BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 147; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 -und Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 640.96 - ).
  • BVerwG, 17.01.1997 - 9 B 639.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit der

    Nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des beschließenden Senats folgt aus der in Art. 97 Abs. 1 GG garantierten Unabhängigkeit der Gerichte, daß verschiedene Gerichte die Verfolgungsgefahr unterschiedlich einschätzen können, daß jedes Gericht insoweit nach seiner freien Überzeugung, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, entscheidet (BVerfGE 83, 216 ; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 -).
  • BVerwG, 29.07.1998 - 9 B 778.98

    Gefahr einer intensiven menschenrechtswidrigen Behandlung durch die Regierung im

    Vielmehr ist das Berufungsgericht berechtigt, aufgrund der auch ihm zukommenden Freiheit der Beweiswürdigung dieselben Umstände anders als die Vorinstanz zu würdigen (vgl. BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 147; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 - und Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 640.96 - ).
  • BVerwG, 07.07.1998 - 9 B 664.98

    Differierende Beweiswürdigung von Erst- und Berufungsgericht als Verfahrensmangel

    Vielmehr ist das Berufungsgericht berechtigt, aufgrund der auch ihm zukommenden Freiheit der Beweiswürdigung dieselben Umstände anders als die Vorinstanz zu würdigen (vgl. BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 147; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 - und Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 640.96 - ).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 B 616.98

    Abweichende Prognoseentscheidungen von Verwaltungsgericht und Berufungsgericht

    Vielmehr ist das Berufungsgericht berechtigt, aufgrund der auch ihm zukommenden Freiheit der Beweiswürdigung dieselben Umstände anders als die Vorinstanz zu würdigen (vgl. BVerfGE 83, 216 ; BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 147; Beschluß vom 19. August 1992 - BVerwG 9 B 142.92 - und Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 9 B 640.96 - ).
  • BVerwG, 20.07.1998 - 9 B 715.98

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Rechtfertigung einer Abschiebung

  • BVerwG, 24.06.1998 - 9 B 605.98

    Freiheit der Beweiswürdigung - Drohung intensiver menschenrechtswidriger

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